Smart & effizient. 
So funktioniert das E-Rezept. 

Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 der neue Standard in der Arzneimittelversorgung. Ihr Arzt erstellt und signiert es digital und Sie können es mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, per App oder als Ausdruck bei uns einlösen. Im Folgenden haben wir für Sie häufig gestellte Fragen rund ums E-Rezept zusammengestellt.

Häufige Fragen

Was ist ein E-Rezept?

Das „E“ in „E-Rezept“ steht für „elektronisch“, denn Ihr Arzt stellt seine Verordnungen jetzt digital als Datensatz aus, der auf einem sicheren, zentralen Server gespeichert wird. Sie erhalten einen Zugangsschlüssel für die jeweilige Verordnung auf Ihr Smartphone, auf Ihre elektronische Gesundheitskarte oder als Ausdruck, mit dem Sie das Rezept dann bei uns einlösen können.

Wie löse ich das E-Rezept ein?

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihr E-Rezept einzulösen:

  • Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Geben Sie uns dafür bei Ihrem Besuch in unserer Apotheke einfach Ihre eGK – wir rufen dann über unser Kartenterminal alle Ihre offenen E-Rezepte auf und händigen Ihnen Ihre Medikamente aus.
  • Per App: Ihre E-Rezepte können Sie auch über die offizielle App "Das E-Rezept" verwalten und übermitteln. Die App gibt es für IOS, Android und in der AppGallery.
  • Als Ausdruck: Wenn Sie möchten, können Sie sich das Rezept auch in der Arztpraxis ausdrucken lassen. Der Ausdruck sieht etwas anders aus als das bisherige Papierrezept, enthält aber alle Informationen, die wir zu Ihrer Verordnung benötigen.
Kann ich das E-Rezept auch ohne Smartphone nutzen?

Ja. Sie können das E-Rezept über Ihre elektronische Gesundheitskarte einlösen oder über einen Ausdruck, den Sie in Ihrer Arztpraxis erhalten.

Kann ich meine Medikamente mit dem E-Rezept nur noch online bestellen?

Nein. Wir können Ihr elektronisches Rezept genauso einlösen, wie Sie es vom rosafarbenen Papierrezept kennen. Für Sie ändert sich kaum etwas, wenn Sie es nicht möchten. Lediglich die Technik im Hintergrund ist eine andere.

Brauche ich für das E-Rezept eine App?

Jein.

 

Wenn Sie alle Möglichkeiten des E-Rezepts nutzen möchten, brauchen Sie eine App. So können Sie uns Ihre Verordnung von zu Hause oder unterwegs übermitteln. Offiziell dafür zugelassen ist die App „Das E-Rezept“, die Sie kostenlos in den gängigen App-Stores herunterladen können. Ihr Smartphone muss dafür NFC-fähig sein und mindestens unter Android 8 oder iOS 15 laufen. Gern helfen wir Ihnen vor Ort bei der Einrichtung der App.

 

Für die Nutzung der App benötigen Sie außerdem eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie Ihre Versicherten-PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.

 

Wenn Sie keine App installieren möchten, kein Smartphone besitzen oder wenn Ihr Smartphone nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt, ist das auch kein Problem. Um Ihr E-Rezept einzulösen, können wir dann entweder Ihre elektronische Gesundheitskarte einlesen oder Sie erhalten von Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres E-Rezepts.

Welche Vorteile hat das E-Rezept?

Vom E-Rezept profitieren Sie nicht nur, weil Sie es auf Ihrem Smartphone oder Ihrer elektronischen Gesundheitskarte immer bei sich haben, sondern es bietet auch weitere Vorteile:

  • Mehr Zeit durch weniger Wege: Sie können Ihr E-Rezept digital an uns übermitteln und die Verfügbarkeit der verordneten Medikamente abfragen. Nach erfolgreicher Bestellung können Sie Ihre Medikamente bei uns abholen oder sich von unserem Botendienst liefern lassen. Auch für ein Folgerezept müssen Sie innerhalb eines Quartals nicht mehr zum Arzt, denn er kann Ihnen die Verordnung digital zustellen.
  • Zettelkram adé: Alle Ihre Verordnungen sind übersichtlich in Ihrer App gespeichert und können nicht verloren gehen. So behalten Sie immer den Überblick.
  • Mehr Sicherheit: Übertragungsfehler durch falsch interpretierte oder unleserliche Verschreibungen gehören mit dem E-Rezept der Vergangenheit an.
Sind meine Daten sicher?

Ja. Das E-Rezept erfüllt alle Anforderungen der DSGVO. Der Code auf Ihrem E-Rezept kann nur von teilnehmenden Apotheken gelesen werden – niemand sonst kann etwas damit anfangen. Ihre Daten werden von systemgeprüften Programmen gesichert und verschlüsselt ins digitale Gesundheitsnetz übertragen. Als zusätzlicher Schutz werden die verschlüsselten Rezeptdaten getrennt von dem zur Entschlüsselung notwendigen Code gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang erhobenen und gespeicherten Daten liegen auf zertifizierten deutschen Servern.

Kann ich das E-Rezept auch für meine Angehörigen einlösen?

Ja. Bringen Sie entweder den Papierausdruck oder die elektronische Gesundheitskarte Ihres Angehörigen mit zu uns. Oder Sie nutzen die Familienfunktion der E-Rezept-App: Dort können Sie die Rezepte Ihrer Angehörigen auf deren Wunsch hin einsehen und verwalten.

Gibt es das E-Rezept auch für privat Krankenversicherte?

Auch wenn Sie privat versichert sind, können Sie das E-Rezept nutzen. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls, ob Ihre Krankenversicherung bereits an dem dafür erforderlichen sogenannten Online Check-in teilnimmt. Ist dies der Fall, scannen Sie mit der App Ihrer Krankenversicherung den QR-Code Ihrer Arztpraxis und erteilen damit die Zustimmung für die Übermittlung Ihrer Daten an die Praxis. Nachdem Sie diese Schritte einmalig durchgeführt haben, ist die Datenfreigabe für die jeweilige Praxis abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht die persönliche Anmeldung bei Ihrem Arzttermin ersetzt. 

Wie oft kann ich ein E-Rezept einlösen?

Ein E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden. Sobald es eingelöst wurde, wird sein im digitalen Gesundheitsnetz gespeicherte Status automatisch geändert, sodass eine zweite Einlösung nicht möglich ist.

Können alle Medikamente per E-Rezept verordnet werden?

Alle apothekenpflichtigen Arzneimittel können per E-Rezept verordnet werden. Ausgenommen sind nach derzeitigem Stand Betäubungsmittel sowie diverse Hilfsmittel und Medizinprodukte. 

Wie lang ist ein E-Rezept gültig?

Ein E-Rezept ist unabhängig von der Einlösungsart genauso lange gültig wie seinerzeit ein Papierrezept, nämlich 28 Tage.